Utl: Stärkung der redlichen heimischen Wirtschaft und Bekämpfung von Schwarzarbeit

Vom Handwerkerbonus profitieren Eigentümer und Mieter, wenn sie Rechnungen für die Renovierung, Erhaltung und Modernisierung ihres Wohnobjektes unbar auf das Konto des Handwerkers überweisen. Gefördert werden max. 600,-- € pro Jahr. Anträge sind bei einer der Bausparkassenzentralen, bevorzugt per Email oder Fax, einzureichen. Es ist jedoch auch eine Abgabe in den zum Vertriebsnetzwerk der Bausparkassen gehörenden Filialen oder eine Übermittlung per Post möglich. Nach positiver Prüfung des Antrages erfolgt die Auszahlung der Förderung direkt auf das Konto des Konsumenten.  Für die Förderaktion sind in diesem Jahr 10 Mio. Euro und 2015 20 Mio. Euro vorgesehen, d.s. rund 50.000 Förderfälle.

Folgende Gewerbetreibende liegen u.a. im Geltungsbereich des Handwerker Bonus:

  • Elektro-, Gebäude- und Alarmanlagentechnik
  • Gas- und Sanitärtechnik
  • Heizungstechnik; Lüftungstechnik, Kälte- und Klimatechnik
  • Kommunikationselektronik
  • Metalltechnik für Metall- und Maschinenbau; Metalltechnik für Schmiede
  • Mechatroniker für Maschinen- und Fertigungstechnik

Gesetzesgrundlage (BGBl)          Förderrichtlinien

Das veröffentlichte Merkblatt der WKÖ stellt den Handwerkerbonus in seinen Grundzügen mit Praxisbeispielen dar: 

https://www.wko.at/Content.Node/Service/Unternehmensfuehrung--Finanzierung-und-Foerderungen/Foerderungen/Foerderungen-Uebersicht/Handwerkerbonus.html

Die Abwicklung des Verfahrens sowie FAQs werden auf der gemeinsamen Website des Bundesministeriums für Finanzen und der Kommunalkredit Public Consulting GmbH. unter  www.handwerkerbonus.gv.at dargestellt.