Aufgrund intensiver Anstrengungen seitens der Wirtschaftskammer Österreich und der Bundesinnung der Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechniker konnte nach zähen Verhandlungen und hartnäckiger Überzeugungsarbeit Finanzminister Dr. Michael Spindelegger und die Bundesregierung zu Zugeständnissen bei der Eigenverbrauchsbesteuerung von Photovoltaikanlagen bewegt werden. Der nun errungene und ausgewogene Kompromiss umfasst die

Einführung einer Eigenverbrauchsfreigrenze von 25.000 kWh,

wodurch eine Änderung des Elektrizitätsabgabengesetzes nötig wird .

Demnach sollen Betreiber von PV-Anlagen die vorgesehene Steuer von 1,5 Cent pro kWh erst ab einem Volumen von 25.000 kWh statt wie bisher vorgesehen ab 5.000 kWh zahlen. Mit diesem Schritt kann ein Anreiz gesetzt werden, damit Unternehmer und Privathaushalte sauberen Strom erzeugen und selbst verbrauchen und dadurch selbst zu einer Energiewende beizutragen können.

Unser Bundesinnungsmeister Josef Witke betont im Hinblick auf diese Erfolgsmeldung ausdrücklich: "In den Betrieben registrieren wir zunehmendes Interesse, Eigenproduktionen als Baustein der Energieversorgungssicherheit einzusetzen. Deshalb kommt diese Entlastung genau zum richtigen Zeitpunkt".