Erfolgreicher Abschluss des Kollektivvertrages für Arbeiter im Metallgewerbe –Kompromiss nach schwierigen Verhandlungen im Lichte ungünstiger Konjunkturaussichten

 

Unter der Führung von Andreas Lahner und Josef Witke konnten die Verhandler der Arbeitgeberseite am Abend des 25. November 2014 in der zweiten Verhandlungsrunde die Gespräche für den Kollektivvertrag 2015 für die Arbeiter im Metallgewerbe erfolgreich abschließen: Mindest- und Ist-Löhne sowie die Lehrlingsentschädigungen werden um 2,00%, die Zulagen um 1,7% angehoben. Zur Erlangung von Rechtssicherheit kamen die Kollektivvertragspartner überein, ab 2015 einen Monatslohn sowohl im Mindest- als auch im Ist-Lohnbereich einzuführen, wobei ein Multiplikator von 167 ausverhandelt werden konnte.

Dem Abschluss ging eine äußerst intensive Diskussion über die derzeit sehr schwierige wirtschaftliche Situation für das Metallgewerbe voraus, das unter der schwachen Auftragslage in allen Bereichen, öffentlich wie privat, leidet. Im Hinblick auf die pessimistischen Konjunkturprognosen für das kommende Jahr erscheint das Verhandlungsergebnis gerade noch akzeptabel, so die Verhandler. Die Lehrlingsentschädigungen werden wie die Mindest- und die Ist-Löhne um 2,00% erhöht. Die verschiedenen Zulagen wie Nacht- und Erschwernis- sowie die Entfernungszulagen steigen um 1,7%.

Die Einführung des Monatslohns soll eine derzeit bereits vielfach geübte Praxis abbilden. Den Betrieben wird nun ein klarer Rechtsrahmen geboten, der unterschiedliche Auslegungsvarianten der bisherigen Ermittlung des Monatslohns vereinheitlicht und somit in Zukunft die Gefahr möglicher ungewollter Fehlberechnungen und die damit verbundenen Folgen – insbesondere im Hinblick auf eine  Unterentlohnung -  ausschließt.

Der abgeschlossene Kollektivvertrag gilt für rund 41.000 Betriebe mit insgesamt über 200.000 Beschäftigten ab Jahresbeginn 2015.

 Lohntafel 2015