Zähes Ringen und schwierige Verhandlungen haben sich gelohnt
Unter federführender Mitwirkung des Bundesinnungsmeisters der Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechniker und Mitinitiators der Sozialpartnerinitiative „Faire Vergabe“ Herrn TechnR Ing. Josef Witke haben die Bundesinnungsmeister der Metalltechniker, Mechatroniker, Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechniker und Kraftfahrzeugtechnik entscheidend dazu beigetragen, dass dennoch entgegen zahlreicher Widerstände und nach langwierigen und zähen Verhandlungen die Novelle des Bundesvergabegesetzes im Herbst beschlossen und mit 1. Januar 2016 in Kraft treten wird.
Eckpunkte der gesetzlichen Neuerungen:
- Vorrang für das Bestbieterprinzip (Verankerung als Grundsatz im Ober- und Unterschwellenbereich)
- Verknüpfung des AVRAG mit dem BVergG (Verstöße gegen Unterentlohnung werden analog zu den bestehenden Regeln des Ausländerbeschäftigungsgesetzes geahndet)
- Zustimmungsfiktion bei nachträglichem Subunternehmerwechsel (Verweigerung der Zustimmung des Auftraggebers nur aus sachlichen Gründen)
- Begründungspflicht des Auftraggebers bei Nicht-Losvergabe im Ober- und Unterschwellenbereich
Mit der Novelle werden Verbesserung hinsichtlich der Chancen für regionale KMU-Betriebe erwartet, Lohndumping als Folge des Billigstbieterprinzips eingeschränkt, die Position der bietenden Unternehmer verbessert sowie die Möglichkeit für KMU-Betriebe, sich an Ausschreibungen erfolgreich zu beteiligen, vergrößert.
Weiterführende Informationen unter: http://www.faire-vergaben.at