Umsetzung von EU-Vorschriften zur Marktüberwachung

Mit der Novelle zum ETG wird ein nationaler gesetzlicher Rahmen geschaffen, welcher einerseits die in Verordnung (EG) Nr. 765/2008 enthaltenen Marktüberwachungsvorgaben in der notwendigen Klarheit formuliert und andererseits auch im Hinblick auf die auch derzeit laufenden bzw. bevorstehenden Überarbeitungen und Anpassungen der Richtlinien im harmonisierten Bereich eine geeignete nationale Grundlage mitgliedsstaatlicher, marktüberwachender Tätigkeiten bietet. Ziel ist es, das Funktionieren des Binnenmarktes in Österreich im Bereich der Sicherheit und der elektromagnetischen Verträglichkeit elektrischer Betriebsmittel zu verbessern, indem sichergestellt wird, dass nichtkonforme Erzeugnisse und Wirtschaftsakteure gleich behandelt und dass die notifizierten Stellen auf dem gesamten EU-Markt auch nach gleichen Kriterien bewertet werden.

Es kommt zu einer Festlegung der Notifizierungsbehörden und der Grundzüge Notifizierungsverfahrens. Es wird der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft als notifizierende Behörde eingerichtet. Regelungen über das Notifizierungsverfahren und über Beschwerdeverfahren gegen Feststellungen notifizierter Stellen werden aufgenommen. Zum anderen wird eine Sicherstellung der Marktüberwachung im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 festgeschrieben und darüber hinaus werden das Schutzklauselverfahren der Europäischen Union und Strafbestimmungen geregelt.

Grundsätzlich wurden mit der vorliegenden Novelle folgende Änderungen im ETG durchgeführt:

  1. Definitionen (elektrische Betriebsmittel, elektrische Anlage, bewegliche Anlagen) und neue Begriffsbestimmungen (Bereitstellung auf dem Markt, Inverkehrbringen, Hersteller, Bevollmächtigter, Einführer, Händler u.a.),
  2. Normalisierung und Typisierung auf dem Gebiete der Elektrotechnik
  3. Nachweise der Erfüllung der Sicherheitsanforderungen
  4. Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen (Notifizierung, Notifizierungsverfahren, Pflichten der notifizierten Stellen in Bezug auf ihre Arbeit, Meldepflichten der notifizierten Stellen, Beschwerden gegen eine Feststellung notifizierter Stellen, Überwachung elektrischer Anlagen),

Pflichten der Wirtschaftsakteure (Pflichten der Hersteller, Bevollmächtigte, Pflichten der Einführer, Pflichten der Händler, Umstände, unter denen die Pflichten des Herstellers auch für Einführer und Händler gelten, Identifizierung der Wirtschaftsakteure),

Marktüberwachung (Koordinierung der Marktüberwachung, Überwachung des Marktes der Union, Kontrolle der in den Markt der Union eingeführten elektrischen Betriebsmittel, Verfahren zur Behandlung von elektrischen Betriebsmitteln, mit denen ein Risiko verbunden ist, auf nationaler Ebene; Marktüberwachungsmaßnahmen, Betretungsrechte und Befugnisse, Informationsaustausch-Schnellinformationssystem RAPEX, Formale Nichtkonformität, Behörden, Zentralstatistik elektrischer Unfälle, elektrotechnische Beirat)

Bundesgesetzblatt