Die letztes Jahr im Metallgewerbe vereinbarte Freizeitoption wurde verlängert. Sie lässt einerseits den Arbeitnehmern die Wahl zwischen Lohnerhöhung und mehr Freizeit, andererseits ermöglicht sie den Arbeitgebern, auf wechselnde Anforderungen bei schwankender Auftragslage zu reagieren. Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber können zweimal im Jahr eine Änderung der gewählten Option vereinbaren. Jedenfalls ist dafür das Einverständnis beider Seiten sowie eine Betriebsvereinbarung nötig.
Bei den Karenzzeiten werden in Zukunft alle Karenzzeiten betreffend Ansprüche wie Kündigungsfrist, Urlaubsanspruch und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall angerechnet.
Der abgeschlossene Kollektivvertrag gilt für die 105.000 Arbeiter und knapp 18.500 Lehrlinge in rund 45.000 Betrieben mit insgesamt ca. 205.000 Beschäftigten ab Jahresbeginn 2017.