E-Ladestellen – Standsäulen bzw. Wallbox
Im Rahmen einer gemeinsamen Förderungsaktion des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW), des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie (bmvit) wird in den Jahren 2017 und 2018 die Errichtung von E-Ladeinfrastruktur für den gewerblichen Einsatz unterstützt.
Im Rahmen dieser zeitlich begrenzten Förderungsaktion wird die Errichtung von öffentlich zugänglicher E-Ladeinfrastruktur gefördert.
Ab 01.03.2017 ist die Einreichung von Förderungsanträgen möglich. Bitte beachten Sie, dass Leistungen mit Rechnungsdatum vor dem 01.01.2017 nicht berücksichtigt werden können und die Rechnungen zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 6 Monate sein dürfen.
Gefördert wird die Errichtung von E-Ladestellen (Standsäule bzw. Wallbox), an denen ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energiequellen als Antriebsenergie für Elektrofahrzeuge erhältlich ist. Die Ladestelle muss öffentlich zugänglich sein und einen nicht diskriminierenden Zugang haben. D.h. die Ladestelle muss, an Werktagen während mind. 8 Stunden für die Öffentlichkeit zugänglich sein und das Bezahlen für Nutzung und Strombezug muss ohne Vertrag mit dem Ladestellenbetreiber möglich sein.
Normalladen an Wallbox odr Standsäule mit Wechselstrom bis 3,7 kw 200 Euro
Normalladen an Wallbox mit Wechselstrom von mehr als 3,7 kW bis 22 kW 200 Euro
Normalladen an Standsäule mit Wechselstrom von mehr als 3,7 kW bis 22 kW 1.000 Euro
Beschleunigtes La´den mit Wechselstrom oder Gleichstrom von mehr als 22 kW bis 43 kW 2.000 Euro
Schnellladen mit Wechselstrom von mehr als 43 kW oder Gleichstrom von ≥ 50 kW 10.000 Euro
Details unter: https://www.umweltfoerderung.at/betriebe/e-ladeinfrastruktur/navigator/strom/foerderungsaktion-e-ladeinfrastruktur.html