Durch die GewO-Novelle 2017 haben sich die Bestimmungen der Nebenrechte entscheidend geändert
Seit 18.7.2017 haben sich die Bestimmungen der sonstigen Rechte von Gewerbetreibenden (§ 32 GewO), besser bekannt unter „Nebenrechte“, geändert:
- Bemessungsgrundlage für die Berechnung
- Ausübungsgrenzen und
-
Ausübungsbedingungen
Ein Überblick über die geltenden Bestimmungen findet sich im Merkblatt
"Erbringung von Leistungen anderer Gewerbe" und das betreffende Bundesgesetzblatt unter
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2017_I_94/BGBLA_2017_I_94.pdf
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