Durch die GewO-Novelle 2017 haben sich die Bestimmungen der Nebenrechte entscheidend geändert

Seit 18.7.2017 haben sich die Bestimmungen der sonstigen Rechte von Gewerbetreibenden (§ 32 GewO), besser bekannt unter „Nebenrechte“, geändert:

  • Bemessungsgrundlage für die Berechnung
  • Ausübungsgrenzen und
  • Ausübungsbedingungen

Ein Überblick über die geltenden Bestimmungen findet sich im Merkblatt

"Erbringung von Leistungen anderer Gewerbe" und das betreffende Bundesgesetzblatt unter

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2017_I_94/BGBLA_2017_I_94.pdf

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