In der zweiten Verhandlunsrunde wurde gegen Mitternacht ein Kompromiss mit Realisierung eines zusätzlichen Arbeitszeitflixibilisierungsmodells erreicht
Nach äußerst schwierigen aber letztendlich doch konstruktiven Verhandlungen brachte die zweite Verhandlungsrunde am 6. Dezember eine Einigung zwischen den Chefverhandlern der Verhandlungsgemeinschaft des Metallgewerbes, Andreas Lahner, Josef Witke und Robert Heiszenberger, mit der Metallarbeitergewerkschaft ProGe unter der Führung von Rainer Wimmer.
Die gerade noch tragbare Erhöhung der monatlichen Mindestgrundlöhne und IST-Löhne um 3,3% stärkt letztlich alle Lohnbezieher und ist ein Zeichen der Wertschätzung für die Arbeitnehmer im Metallgewerbe und spiegelt überdies die wirtschaftliche Entwicklung im Metallgewerbe wider.
Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen
Die Lehrlingsentschädigungen werden im 1. Lehrjahr auf € 675, im 2. Lehrjahr auf € 850.-, im 3. Lehrjahr auf € 1.120.- und im 4. Lehrjahr auf € 1.490 angehoben. „Die spürbare Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen soll zusätzlich ein Anreiz für junge Menschen sein, eine Lehre in einem der Berufe des Metallgewerbes zu ergreifen“, zeigt sich Verhandlungsleiter Lahner optimistisch. Alle lohnbezogenen und aufwandsbezogenen Zulagen steigen gleicherweise wie die Löhne um 3,3%.
Die von der Gewerkschaft im Zusammenhang mit der vom Parlament beschlossenen Erhöhung der Tageshöchstarbeitszeit geforderten Kompensationsmaßnahmen konnten mit Verweis auf die Aufrechterhaltung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und den Erhalt von Arbeitsplätzen weitestgehend abgewehrt werden.
Der von der Gewerkschaft erhoben Forderung auf einen 100%igen Zuschlag für die 11. und 12. Arbeitsstunde am Tag sowie ab der 51. Wochenstunde, sofern es sich um Überstunden handelt, wurde nicht nachgekommen. Als Kompromiss einigte man sich auf einen Zuschlag von 75% ab der dritten und die folgenden Überstunden am Tag, sofern diese bis 19 Uhr geleistet wird. Für Überstunden ab 19 Uhr gilt wie bisher ein Zuschlag von 100%. Für die Lenkzeiten von Fahrern gilt die bisherige Regelung weiterhin. Werden Überstunden geleistet, ist im Falle einer täglichen Arbeitszeit von 11 Stunden, eine zusätzliche Pause von 10 Minuten zu gewähren.
Zusätzliches freiwilliges Arbeitszeitmodell
Mit der Schaffung eines zusätzlichen freiwilligen Arbeitszeitmodells konnten die Verhandler der Arbeitgeber erreichen, dass dem Wunsch vieler Mitgliedsbetriebe nach einer weitergehenden Arbeitszeitflexibilisierung Rechnung getragen wird. Innerhalb eines Durchrechnungszeitraums von 8 Wochen kann ab 1.1.2019 unter bestimmten Bedingungen die tägliche Normalarbeitszeit auf zehn Stunden ausgedehnt werden, wenn die durchschnittliche wöchentliche Normalarbeitszeit innerhalb dieses Zeitraums 36 Stunden nicht überschreitet. Die Normalarbeitszeit darf in einzelnen Wochen 50 Stunden nicht überschreiten.
Wie im Vorjahr wurde im Metallgewerbe die Möglichkeit einer Freizeitoption wieder verlängert. Sie lässt einerseits den Arbeitnehmern die Wahl zwischen Lohnerhöhung oder mehr Freizeit, andererseits ermöglicht sie den Arbeitgebern, auf wechselnde Anforderungen bei schwankender Auftragslage zu reagieren.
Rahmenrechtliche Verbesserungen erreicht
Zusätzlich wurden auch für die Betriebe rahmenrechtliche Verbesserungen erreicht: Für Kündigungen, die nach dem 31.12.2020 ausgesprochen werden, wurde vereinbart, dass bei Arbeitgeberkündigungen unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen, das Arbeitsverhältnis auch zu jedem Fünfzehnten oder Letzten eines Kalendermonats aufgelöst werden kann. Als weitere Verbesserung ist die Streichung des Anspruchs auf einen Postensuchtag bei Selbstkündigung durch den Arbeitnehmer anzusehen. Die Probezeit bei Beginn des Arbeitsverhältnisses wurde auf 1 Monat verlängert.
Der abgeschlossene Kollektivvertrag gilt für die 115.000 Arbeiterinnen und Arbeiter und knapp 17.500 Lehrlinge in rund 45.000 Betrieben mit insgesamt ca. 217.000 Beschäftigten ab 1. Jänner 2019.