Oft gehen die Ausführungswünsche des Auftraggebers mit den gesetzlichen Vorschriften, die der Elektrotechniker einzuhalten hat, schwer zusammen.

Es kann auch vorkommen, dass die vom Auftraggeber übergebenen Unterlagen oder die Vorarbeiten durch einen anderen Handwerker die eigene Auftragsausführung erschweren. In solchen Fällen trifft den davon betroffenen Handwerker von Gesetzes wegen und insbesondere im eigenen Interesse im Hinblick auf die Haftungsübernahme verschiedene Pflichten.  

Näheres dazu finden Sie unter: https://www.wko.at/branchen/gewerbe-handwerk/elektro-gebaeude-alarm-kommunikation/pruef-und-warnpflicht-des-elektrotechnikers.html