Preiserhöhungen von Rohstoffen und Vormaterialien sind oft negative Auswirkungen der Pandemie. In diesem Zusammenhang werden Mitgliedern zwei Muster von Preisgleitklauseln (ein Muster für Verträge mit einem anderen Unternehmen (B2B) und ein Muster für Verträge mit Konsumenten (B2C) samt Hinweisen zur freiwilligen Nutzung zur Verfügung gestellt.

Weitere Informationen finden Sie unter wko.at (letzter Beitrag).