Was machen mit abgelehnten PV-Förderanträgen?
Mit den nun vorliegenden Übergangsbestimmungen ist eine wesentliche Verbesserung im aktuell laufenden Umstellungsprozess der Förderung von PV-Anlagen gelungen. Die Übergangsbestimmungen wurden am 19. Mai 2022 veröffentlicht.
Eine Antragstellung ist ab 23. Mai 2022 möglich und hat bis 21. Jänner 2023 zu erfolgen. Jene Förderwerber, die bereits bei der KPC im System der Klimafondsförderung registriert sind bzw. waren, werden von der KPC direkt kontaktiert.
Bundesinnungsmeister Andreas Wirth betont: „Es ist ein wichtiges Signal der Verlässlichkeit, dass mittels der nun vorliegenden Übergangsbestimmungen jene PV-Anlagen gefördert werden können, die im Zeitraum der auslaufenden Klimafondsförderung errichtet oder beauftragt wurden aber leider ohne fixe Förderzusage diese nicht bekommen würden. Mit den vorliegenden Übergangsbestimmungen wurde damit die Lücke im Umstellungszeitraum von Klimafonds auf das EAG geschlossen sowie eine ausreichende Regelung für die langen Umsetzungszeiträume gefunden. Damit wurde seitens des Klimaschutzministeriums in Kooperation mit der Bundesinnung und Photovoltaic Austria rasch und sehr zielführend reagiert. Dies ist besonders im Lichte der aktuellen Materialknappheit und damit verbundenen Verzögerungen besonders relevant und eine wichtige Maßnahme, denn Jede und Jeder soll belohnt werden, der auch Teil der Energiewende ist und sein möchte, und dadurch einen wichtigen Schritt zum Klimaschutz beiträgt.“
Zukünftig ist die OeMAG die Abwicklungsstelle für PV-Anlagen und Stromspeicher, also alle zukünftigen Anlagen werden von dieser Förderstelle auch ausbezahlt und abgewickelt.
Wirth weist auf die aktuelle Situation hin: „Die laufenden Diskussionen um die Umstellung der PV-Fördersystematik treffen auch uns als Branche immer wieder. Wir stehen dazu in direkter Abstimmung mit den zuständigen Ministerien und haben wesentlich dazu beigetragen, dass der aktuellen Lösung die schlimmsten Giftzähne gezogen wurden. Wenn die Fördersummen für die anstehende Förderperiode maßgeblich angehoben wurden und die Fördermittel auch laufend nachgezogen werden, sind damit wesentliche Hürden auf dem Weg zur Energiewende beseitigt. Die anvisierten Termine für eine Realisierung der Energiewende sind ambitioniert und dem entsprechend sind auch das zuständige Ministerium und der Nationalrat und die jeweiligen Landtage gefordert flexibel zu agieren und Fördermittel nicht zurück zu halten. Wir werden dahingehend - wie bisher in aller Ruhe aber direkt bei den Entscheidungsträgern - auf eine möglichst rasche und wirksame Förderstruktur hinarbeiten.
AKTUELLE INFORMATION: Bereits von Elektrotechniker:innen eingereichte PV-Projekte von Kunden, die von der ÖMAG hinsichtlich ihrer Finanzierung eine Ablehnung erhielten, können trotzdem gebaut und umgesetzt werden. Die betreffenden Projekte sind bereits registriert und müssen jedoch beim nächsten Fördercall der ÖMAG (Förderung wurde aufgestockt) zur Förderung neu eingereicht werden.