ParagraphDie Verbraucherrechte-Richtliniedes Europäischen Parlaments und des Ratesvom 25.10.2011erlangt erst durch gesetzliche Umsetzung Geltung in den EU-Mitgliedsstaaten. Nationale Umsetzung einer EU-Richtlinie bedeutet, dass inhaltlich nur sehr geringe Spielräume bestehen, weil die grundlegenden Themen bereits in der Richtlinie festgelegt sind.

 

Die Umsetzungsfrist wäre eigentlich Ende Dezember 2013 gewesen, die jedoch von Österreich nicht eingehalten wurde. Das Justizministerium hat den Gesetzesentwurf zum Verbraucherrechte-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (VRUG) bereits in Begutachtung geschickt, das jedoch noch in wenigen Punkten angepasst werden soll. Geplant ist, dass es durch die Umsetzung der EU-Richtlinie in Österreich zudem zu Anpassungen in anderen Gesetzen kommen soll (ABGB, KSchG, FAGG). Sicher ist, dass nach den Vorgaben der EU-Richtlinie die neuen Bestimmungen für alle betroffenen Verträge gelten, die nach dem 13. Juni 2014 geschlossen werden.

 

Fürs Erste stellt die Bundesgeschäftsstelle zwei Merkblätter zur Verfügung, in denen die grundlegenden Inhalte und Neuerungen aus der EU-Verbraucherrechte-Richtlinie beschrieben werden:

 

Merkblatt Verbraucherrechte Richtlinie
Beiblatt Verbraucherrechte Richtlinie