Die Novelle zum Bundesvergabegesetz (BVergG) bringt nach langwierigen und zähen Verhandlungen einige Änderungen für öffentliche Ausschreibungen mit dem Ziel der Stärkung von KMU und tritt mit 1. März in Kraft.

Eckpunkte der Novelle

  • Verpflichtendes Bestbieterprinzip: bei öffentlichen Bauaufträgen ab einer Million Euro verpflichtende Anwendung desBestbieterprinzips. Bis zu einer Million Euro können Bauaufträge aufgrund der Schwellenwerteverordnung bereits an regionale Betriebe vergeben werden.
  • Festlegung von „Kernleistungen“: Bis dato konnten 99,9 % des Auftrages an Subunternehmen vergeben werden. Die Novelle regelt nunmehr, dass bei öffentlichen Ausschreibungen Kernleistungen festgelegt
    werden können, um vom Bieter als Eigenleistung ausgeführt werden zu müssen.
  • Transparenz bei Subvergaben: Subunternehmer müssen bereits im Angebot angeführt, geprüft und genehmigt werden. Ein Wechsel oder Hinzuziehen eines neuen Subunternehmens nach Auftragserteilung ist dem Auftraggeber bekanntzugeben, der ebenfalls zu prüfen und zu genehmigen ist. Der Auftraggeber ist damit in vollständiger Kenntnis, welche Unternehmen beschäftigt sind.
  • Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping: Regeln werden festgelegt, die bei Lohn-und Sozialdumping zu einem Ausschlussgrund führen. Bei mehr als zwei Vergehen innerhalb von 12 Monaten kommt es grundsätzlich zu einem Ausschluss des Bieters für Ausschreibungen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Vorliegen allfälliger Ausschlussgründe bei Bietern und ihren Sub- und Subsubunternehmern in einer zentralen Datenbank abzufragen.
  • Große Losregel: Neu geregelt ist die erleichterte Vergabe von Kleingewerken, wenn diese insgesamt 20 Prozent des gesamten Auftragswertes bei Oberschwellenvergaben (d.h. ab 5,2 Millionen Euro = EU-weite Ausschreibung) nicht überschreiten.

Die Neuerungen im Vergaberecht kamen auf Betreiben der Sozialpartnerinitiative „Faire Vergaben“ zustande, die von Bundesinnungsmeister Ing. Josef Witke gemeinsam mit der Gewerkschaft Bau-Holz und insbesondere den Bundesinnungen Bau und Baunebengewerbe initiiert wurde.

Die Initiative fordert darüber hinaus weitere Maßnahmen gegen Lohn- und Sozialdumping, deren Themen (Mindestbonität bei Anbotslegung, Mindestumsatz des Bieters in einem bestimmten Verhältnis zum Auftragswert, Einrichtung einer Baustellendatenbank, Zutrittskontrollen auf Großbaustellen u.a.) bereits intensiv verhandelt werden. Für die Bundesinnungsmeister Josef Witke, Hans-Werner Frömmel, Irene Wedl-Kogler und den Gewerkschaftsvorsitzenden Josef Muchitsch steht fest, Werte müssen so festgesetzt werden, dass sich die Maßnahmen gegen Betrügerfirmen richten und nicht zu einem Ausschluss seriöser Anbieter aus dem Bieterverfahren führen.