Am 30.6.2016 wurdedie Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, mit der die Energieeffizienz-Richtlinienverordnung geändert wird, kundgemacht.

Die Verordnung samt Anlage 1 (Verallgemeinerte Methoden zur Bewertung von Energieeffizienzmaßnahmen – Methodendokument)  sind zu finden unter https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=BgblAuth&Dokumentnummer=BGBLA_2016_II_172 .

Aktuell sind u.a. folgende Maßnahmen

… im Bereich Beleuchtung

- Effiziente Straßenbeleuchtung (NEU),
- Effiziente Beleutung bei Haushalten,
- Effiziente Beleutung in Bürogebäuden (NEU),
- Effiziente Beleutung in Nichtwohngebäuden (NEU),

… im Bereich Mobilität

- Alternative Fahrzeugtechnologien bei Pkw,
- Spritspar-Trainings (NEU),

- Reinigungs- und Reinhalteadditive für Dieselkraftstoffe,
- Flottenerneuerung (NEU),
- Öffentlicher Verkehr - Attraktivierungsmaßnahmen zur Verlagerung der Verkehrsleistung von motorisiertem 
   Individualverkehr (NEU),
- Spritspar-APP (NEU),
- Reifenluftdruckkontrolle bei Pkw und Lkw (NEU),
- Elektro-Fahrräder (NEU),

… im Bereich bewusstseinsbildende Maßnahmen

- Energieberatung für private Haushalte (NEU),
- Energieberatung für KMU,
- Intelligente Zähler (Smart Meter) und informative Abrechnungen in Haushalten (NEU),

… im Bereich Weißware (Haushaltsgeräte)

- Weißware,

… im Bereich STAND-BY Verbrauchsreduktion  

- Stand-By Verbrauchsreduktion in Haushalten,

… im Bereich Photovoltaikanlagen  

- Photovoltaikanlagen,

... im Bereich Kraft-Wärme-Kopplung

- KWK-Anlagen bei Endenergieverbrauchern

im Methodendokument enthalten. Die Aufnahme in das Methodendokument bewirkt, dass der Einsparnachweis für Unternehmen erleichtert und gleichzeitig die Rechtsicherheit gestärkt wird, weil die Anrechnungswerte schon im Vorhinein feststehen. Weiterführende Informationen und Ansprechpartner für Anfragen unter www.monitoringstelle.at verfügbar.