Wirtschaftsminister Dr. Reinhold Mitterlehner hat die finanzielle Unterstützung für positiv abgelegte Meister- und Befähigungsprüfungen verlängert.
Im Rahmen des Meisterbonus übernimmt das Wirtschaftsministerium ein Drittel der je nach Gewerbe unterschiedlich hohen Prüfungsgebühren der Meisterprüfungsstellen der Landes-Wirtschaftskammern, wenn die Meister- oder Befähigungsprüfung bestanden wird. Pro Person und je nach Gewerbe, in dem die Prüfung abgelegt wurde, können bis zu 500 Euro an Meisterbonus-Förderung ausgezahlt werden. Insgesamt wurden seit dem Start vor einem Jahr 1.570 Anträge bewilligt, bei denen der ausgezahlte Bonus im Durchschnitt bei 143 Euro gelegen ist.
So kommt der neue Meister zu seinem Bonus: nach einer erfolgreich abgelegten Meister- oder Befähigungsprüfung kann man ein Antragsformular zusammen mit einer Kopie des Prüfungszeugnisses und einem Nachweis der Zahlung der Prüfungsgebühr per E-Mail an meisterbonus@bmwfj.gv.at, per Post an das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend, ("Meisterbonus", 1010 Wien, Stubenring 1) oder per Fax an +43/(0)1/71100-930075 senden. In der Folge bekommt der neue Meister ein Drittel der Prüfungsgebühr rückerstattet, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Einreichen können all jene Personen, die im Zeitraum 1. November 2011 bis 31. Oktober 2013 ihre Meister- bzw. Befähigungsprüfung in Österreich positiv abgeschlossen haben.
Die Förderrichtlinie sowie das Antragsformular stehen zum Download bereit.