In der 3. Verhandlungsrunde der KV-Verhandlungen für die Arbeiter im Metallgewerbe konnte gestern am Abend mit der Gewerkschaft PRO GE nach einer achtstündigen Verhandlung ein Abschluss erzielt werden.

Die Gespräche gestalteten sich sehr schwierig, da die PRO-GE hartnäckig versucht hat, einen Zuschlag für die ausnahmsweise Arbeit an Feiertagen im Sinne des § 12b ARG in Höhe von 150% zum Feiertagsarbeitsentgelt sowie den 24. und 31.12. zur Gänze als arbeitsfreie Tage zu erreichen. Die Gegenforderung des Metallgewerbes war eine Verbesserung der Montageregelungen im Kollektivvertrag. Es konnte für beide Seiten kein akzeptabler Kompromiss erzielt werden, weshalb keine Änderungen im Rahmenrecht mit finanziellen Auswirkungen für die Betriebe getroffen wurden. Was die Erhöhungen der Löhne und Lehrlingsentschädigungen, Zulagen sowie der Aufwandsentschädigungen betrifft, konnte ein moderater, akzeptabler Abschluss erzielt werden.

Das Ergebnis im Detail: Wirksamkeit ab 1.1.2020

1)    Erhöhung der KV- Löhne um 2,5%. In den untersten Lohngruppen 6 und 7 werden die KV-Löhne für 2020 um 3,11% erhöht. Für diese beiden Lohngruppen wurde bereits für 1.1.2021 ein Mindestlohn in Höhe von € 2.000 fix vereinbart.  

2)    Erhöhung der IST – Löhne um 2,5 % linear über alle Lohngruppen.

3)    Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 2,5%.

4)    Erhöhung der kollektivvertraglichen Zulagen und Entfernungszulagen um 2,5%.

5)    Nachtarbeits- und Schichtzulage für die 3. Schicht ab 1.1.2020: € 2,25 (wurde bereits im Vorjahr vereinbart). 

Rahmenrechtliche Änderungen ab 1.1.2020: 

Freizeitoption:

Statt der Erhöhung der Ist-Löhne kann durch eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bzw. in Betrieben mit Betriebsrat durch Betriebsvereinbarung die Möglichkeit geschaffen werden, bezahlte Freizeit zu vereinbaren. Wird eine Vereinbarung abgeschlossen, so gilt jedenfalls folgende Bestimmung:

Bei Vollzeitbeschäftigung entsteht pro Monat ein Freizeitanspruch von mindestens 3 Stunden 45 Minuten. 

Entlohnung für Pflichtpraktikanten:

Die Entlohnung für Pflichtpraktikanten, die bestimmte Schulen besuchen, in denen ein längeres Betriebspraktikum im Lehrplan (10 bis 12 Wochen) vorgesehen ist, ist nun länger als einen Monat auf Basis von 95% der Lehrlingsentschädigungen des 2. bzw. des 3 Lehrjahres zulässig.   

Verlängerung des Flexi-Modells für Spengler bis 30.4.2021 zur Sicherung der ganzjährigen Beschäftigung von Arbeitnehmern. 

Für Berufsausbildungen gem. § 8b BAG wurde eine Regelung in den Kollektivvertrag aufgenommen:

Bei Verlängerung eines Lehrverhältnisses gem. § 8 b Abs. 1 BAG werden für die Bemessung der Höhe der Lehrlingsentschädigung die Lehrjahre aliquot im Verhältnis zur Gesamtlehrzeit verlängert.

Bei Abschluss eines Ausbildungsvertrages zu einer Teilqualifizierung gem. § 8b Abs. 2 BAG wurden für die Höhe der Ausbildungsentschädigung fixe Sätze vereinbart.

Ein Hinweis auf die gesetzliche Regelung bezüglich der Anrechnung von Elternkarenzen für Geburten ab 1.8.2019 für dienstzeitabhängige Ansprüche wird in den Kollektivvertrag aufgenommen.

Monatliche Mindestgrundlöhne gültig ab 1.1.2020 

 

Lohngruppe

Monatslohn €

Lohngruppe Techniker

3.188,88

Lohngruppe 1

2.919,49

Lohngruppe 2

2.604,22

Lohngruppe 3

2.260,31

Lohngruppe 4

2.115,09

Lohngruppe 5

2.013,83

Lohngruppe 6

1.941,24

Lohngruppe 7

1.941,24

 

Zulagen:
 

kleine Entfernungszulage

9,24

mittlere Entfernungszulage

24,25

große Entfernungszulage

48,48

Nächtigungsgeld

17,24

Schmutzzulage

0,574

Erschwerniszulage

0,574

Gefahrenzulage

0,574

Nachtarbeitszulage (22 - 6 Uhr) ab 1.1.2020

2,250

Schichtzulage (zweite Schicht) ab 1.1.2020

0,508

Schichtzulage (dritte Schicht) ab 1.1.2020

2,250

Montagezulage

0,877

  

Die Lehrlingsentschädigungen ab 1.1.2020 wurden wie folgt festgelegt:

  

1. Lehrjahr

691,88

2. Lehrjahr

871,25

3. Lehrjahr

1.148,00

4. Lehrjahr

1.527,25

 

Ausbildungsentschädigung für Teilqualifizierung gem. § 8b Abs. 2 BAG idF BGBl I 32/2018
Mindestsätze pro Monat:

 

1. Ausbildungsjahr .......... € 691,88

2. Ausbildungsjahr .......... € 751,67

3. Ausbildungsjahr .......... € 811,46

4. Ausbildungsjahr .......... € 1.148,--

5. Ausbildungsjahr .......... € 1.148,--

Die verbindliche Textierung ist der Endfassung des (derzeit in redaktioneller Bearbeitung befindlichen) Kollektivvertrags 2020 zu entnehmen!