Das vorgelegte Formblatt „Ausführungserklärung für elektrotechnische Leistungen im Nebenrecht“ soll zur Information und rechtlichen Absicherung dienen, wenn elektrotechnische Anschluss- bzw. Installationsarbeiten von Gewerbetreibenden ausgeführt werden, die über keine Berufsausübungsberechtigung für das reglementierte Gewerbe Elektrotechnik verfügen. Bei der Erbringung von Dienstleistungen auf dem Gebiet der Elektrotechnik sind jedenfalls die entsprechenden gewerberechtlichen Bestimmungen (Einsatz entsprechend ausgebildeter und erfahrener Fachkräfte u.a.) und sämtliche elektrotechnischen Sicherheitsvorschriften (ETG, ETVO, ESV u.a.) einzuhalten, worauf im Formblatt verwiesen wird. Ausführungserklärung für elektrotechnische Leistungen im Nebenrecht
Die Unabhängige Schiedskommission hat (für Verträge mit öffentlichen Auftraggebern) eine Kostenerhöhung auf dem Lohnsektor aus dem Titel Kollektivvertragsabschluss 2013 von 2,85 % unabgemindert mit Wirksamkeit 1. Jänner 2013 festgestellt. Die Abminderungen erfolgen in der vereinbarten Fassung der jeweils gültigen ÖNORM B 2111.
Der TRIGOS ist Österreichs Auszeichnung für Corporate Social Responsibility (CSR). Bewertet wird das ganzheitliche Engagement der Unternehmen im sozialen sowie ökologischen Bereich. Die TRIGOS-Jury legt großen Wert darauf, dass Unternehmen, die sich um den TRIGOS bewerben, nicht nur einzelne Maßnahmen setzen, sondern ihre gesellschaftliche Verantwortung als Unternehmensphilosophie wahrnehmen und strategisch in alle Bereiche ihres Handelns einbinden. Damit trägt der TRIGOS wesentlich zur Bestandsaufnahme von Corporate Social Responsibility in Österreich bei.
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