Martin Ernst (Kelag) und Florian Gantschacher (EMK Elektrotechnik GmbH) zeigten beim Landeslehrlingswettbewerb der Elektrotechniker die besten Leistungen. Sie werden für Kärnten bei den Staatsmeisterschaften antreten.
Am 5.8.2014 ist eine Novelle zur Elektroaltgeräteverordnung (BGBl. II Nr. 193/2014) mit Wirkung 1.7.2014 in Kraft getreten, durch die wesentliche Bereiche im Zusammenhang mit Elektro- und Elektronikgeräten (Inverkehrbringen, Rücknahme, Verbote usw.) neu geregelt werden.
Aufgrund eines aktuellen konkreten Anlassfalles, wonach ein Unternehmen Euro 602.- „Kostenersatz“ an den WIWE-Schutzverband zur Förderung des lauteren Wettbewerbes zahlen musste, weil die geltende Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 13. Oktober 1981 über die Kennzeichnung von Elektro-Haushaltswarmwasserspeichern nicht beachtet wurde, ersuchen wir dringend um Beachtung der Kennzeichnungspflicht für Haushaltswarmwasserspeicher:
Aufgrund intensiver Anstrengungen seitens der Wirtschaftskammer Österreich und der Bundesinnung der Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechniker konnte nach zähen Verhandlungen und hartnäckiger Überzeugungsarbeit Finanzminister Dr. Michael Spindelegger und die Bundesregierung zu Zugeständnissen bei der Eigenverbrauchsbesteuerung von Photovoltaikanlagen bewegt werden. Der nun errungene und ausgewogene Kompromiss umfasst die
Einführung einer Eigenverbrauchsfreigrenze von 25.000 kWh,
wodurch eine Änderung des Elektrizitätsabgabengesetzes nötig wird .
Kosten für einen nachträglichen Einbau von Brandschutzanlagen zur Brandverhütung und Brandbekämpfung in Wohnhäuser sind als Sonderausgaben gemäß § 18 Abs 1 Z 3 lit. c EstG abzugsfähig.
Ab 4. Juni 2014 gilt eine Freigrenze für Lieferung von Metallen bis 5.000 Euro in folgender Weise:
Beträgt das in der Rechnung ausgewiesene Entgelt weniger als 5 000 Euro (netto), ist ein Übergang der Umsatzsteuerleistung nicht zwingend vorgeschrieben (Freigrenze). Beträgt das Entgelt weniger als 5.000 Euro, so kann der liefernde Unternehmer entscheiden, ob es zum Übergang der Steuerschuld kommt, oder ob er selbst Schuldner der Umsatzsteuer bleibt.
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