… und lassen Sie ihn in Pass, Führerschein, etc. eintragen!
Mit der Novelle zur Gewerbeordnung (Bundesgesetzblatt Nr. I 2020/65) werden ab 21. August 2020 alle Meister und Meisterinnen berechtigt, den Titel "Meister" bzw. „Meisterin“ oder in Kurzform "Mst." oder "Mst.in" oder "Mst.in" vor dem Namen zu führen. Der Titel darf in allen öffentlichen Urkunden eingetragen werden. Das ist ein kräftiges Signal zur Sichtbarmachung und Aufwertung des Meistertitels.
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